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1. Was kostet der Führerschein "B"?
Das kommt natürlich in erster Linie darauf an, wie viele Fahrstunden
man letztendlich für die Grundausbildung benötigt. Wie viele
Fahrstunden man benötigt, ist individuell sehr verschieden.
Aber du kannst davon ausgehen, dass du mit 820,00 Euro dabei
bist. Dazu kommen noch diverse Gebühren (für das ärztliche Zeugnis,
die Fotos und die Stempelgebühren), die sich auf ungefähr 100
Euro belaufen.
2. Wie lange dauert die Ausbildung?
Die durchschnittliche Kursdauer vom Termin der Einschreibung
bis zur praktischen Prüfung
beträgt 2 – 3 Monate, je nach Fleiß und Einsatz.
Vorausgesetzt, dass ein Schüler bereits beim Einschreiben das Mindestalter je nach
Führerscheinkategorie erreicht hat, wird innerhalb von 4 bis 5 Tagen das „Foglio rosa“ –
die provisorische Fahrerlaubnis ausgestellt. Von diesem Ausstellungsdatum muss mindestens
1 Monat und 1 Tag verstreichen, damit man zur theoretischen Prüfung antreten kann. Nach
erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung kann man, vorausgesetzt man fährt dementsprechend,
bereits 14 Tage später die praktische Prüfung ablegen.
Das „Foglio rosa“ gilt 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser 6 Monate müssen
beide Prüfungen positiv abgelegt werden, ansonsten verfällt die Erlaubnis; das bedeutet,
man muss neu dafür ansuchen. Mit einem „Foglio rosa“ kann man bei insgesamt 3 Prüfungen
antreten (z.B. 1. theoret. Prüfung negativ, 2. theoret. Prüfung positiv und prakt. Prüfung
positiv; oder 1. theoret. Prüfung positiv, 1. prakt. Prüfung negativ, 2. prakt. Prüfung
positiv).
3. Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
Den Antrag selbst und die 3 Posteinzahlungsscheine zu insgesamt
42,52 Euro gibt’s bei uns. Des weiteren brauchen wir 2 Fotos,
1 ärztliches Zeugnis mit Foto, 1 Kopie der Identitätskarte,
eventuell eine Kopie des Führerscheins und 1 Kopie der Steuernummer.
4. Einteilung der Führerscheinklassen
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A :: |
Motorräder mit und
ohne Beiwagen, Dreiräder mit einem Hubraum von mehr
als 50 cm³ |
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A1 :: |
Krafträder mit einem Hubraum von
nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von
nicht mehr als 11 kW (15 PS).
Mindestalter: 16 Jahre. |
:: A2
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Krafträder mit einer Nennleistung
von nicht mehr als 25 kW (34 PS).
Mindestalter: 18 Jahre. |
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A3 :: |
Krafträder mit uneingeschränkter
Nennleistung.
Mindestalter: 21 Jahre oder Führerschein A2 seit
2 Jahren |
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B :: |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3,5 t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (auch mit
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis
zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3,5t.
übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre.
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125
cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11
kW (15 PS). |
:: C :: |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5
t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre. |
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D :: |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre. |
:: E :: |
In Verbindung mit Klasse B, C und D;
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C und D mit Anhängern
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750
kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Mindestalter: 18 Jahre für BE und CE; 21 Jahre für
DE. |
CAP |
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KB :: |
erlaubt das Lenken von Taxifahrzeugen
und Mietwagen mit Fahrer.
Mindestalter: 21 Jahre und Führerschein B. |
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KC :: |
erlaubt das Lenken von LKW's mit einem
Gesamtgewicht über 7,5 t wenn das 21. Lebensjahr
noch nicht erreicht wurde. Mindestalter: 18 Jahre und
Führerschein C. |
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