home news service team fuhrpark partner kontakt
Hotline Meran - Lana //0473-23 02 59 E-Mail // info@fahrschule-klaus.it
weiterItaliano
FAQs
 
 
1. Was kostet der Führerschein "B"?

Das kommt natürlich in erster Linie darauf an, wie viele Fahrstunden man letztendlich für die Grundausbildung benötigt. Wie viele Fahrstunden man benötigt, ist individuell sehr verschieden. Aber du kannst davon ausgehen, dass du mit 820,00 Euro dabei bist. Dazu kommen noch diverse Gebühren (für das ärztliche Zeugnis, die Fotos und die Stempelgebühren), die sich auf ungefähr 100 Euro belaufen.


2. Wie lange dauert die Ausbildung?

Die durchschnittliche Kursdauer vom Termin der Einschreibung bis zur praktischen Prüfung beträgt 2 – 3 Monate, je nach Fleiß und Einsatz.
Vorausgesetzt, dass ein Schüler bereits beim Einschreiben das Mindestalter je nach Führerscheinkategorie erreicht hat, wird innerhalb von 4 bis 5 Tagen das „Foglio rosa“ – die provisorische Fahrerlaubnis ausgestellt. Von diesem Ausstellungsdatum muss mindestens 1 Monat und 1 Tag verstreichen, damit man zur theoretischen Prüfung antreten kann. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung kann man, vorausgesetzt man fährt dementsprechend, bereits 14 Tage später die praktische Prüfung ablegen.
Das „Foglio rosa“ gilt 6 Monate ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser 6 Monate müssen beide Prüfungen positiv abgelegt werden, ansonsten verfällt die Erlaubnis; das bedeutet, man muss neu dafür ansuchen. Mit einem „Foglio rosa“ kann man bei insgesamt 3 Prüfungen antreten (z.B. 1. theoret. Prüfung negativ, 2. theoret. Prüfung positiv und prakt. Prüfung positiv; oder 1. theoret. Prüfung positiv, 1. prakt. Prüfung negativ, 2. prakt. Prüfung positiv).


3. Was brauche ich für den Führerscheinantrag?


Den Antrag selbst und die 3 Posteinzahlungsscheine zu insgesamt 42,52 Euro gibt’s bei uns. Des weiteren brauchen wir 2 Fotos, 1 ärztliches Zeugnis mit Foto, 1 Kopie der Identitätskarte, eventuell eine Kopie des Führerscheins und 1 Kopie der Steuernummer.


4. Einteilung der Führerscheinklassen

:: A :: Motorräder mit und ohne Beiwagen, Dreiräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
:: A1 :: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS).
Mindestalter: 16 Jahre.
:: A2 :: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS).
Mindestalter: 18 Jahre.
:: A3 :: Krafträder mit uneingeschränkter Nennleistung.
Mindestalter: 21 Jahre oder Führerschein A2 seit 2 Jahren
:: B :: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3,5t. übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre.
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS).
:: C :: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre.
:: D :: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre.
:: E :: In Verbindung mit Klasse B, C und D; Kraftfahrzeuge der Klassen B, C und D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Mindestalter: 18 Jahre für BE und CE; 21 Jahre für DE.

CAP
:: KB :: erlaubt das Lenken von Taxifahrzeugen und Mietwagen mit Fahrer.
Mindestalter: 21 Jahre und Führerschein B.
:: KC :: erlaubt das Lenken von LKW's mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t wenn das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde. Mindestalter: 18 Jahre und Führerschein C.